Meine Leistungen für Gläubiger
Vor einem Insolvenzverfahren
Ihr Geschäftspartner steckt in der Krise oder es ist bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt? Ihr Vertragspartner zahlt oder leistet nicht mehr zuverlässig und vertragsgemäß? Als Lieferant oder Auftraggeber fragen Sie sich, ob Sie Ihrerseits überhaupt noch Leistungen oder Zahlungen an das Krisenunternehmen erbringen sollten? Was ist dabei zu beachten? Was ist mit Ihren Sicherheiten? Sie möchten wissen, welche Rechte und Handlungsoptionen Sie im Hinblick auf bereits gelieferte aber unbezahlte Ware haben? Sie überlegen, als Gläubiger einen Insolvenzantrag zu stellen?
Ich berate und vertrete Sie bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte, bereits bevor ein Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Vertragspartners beantragt oder eröffnet wird.
In einem Insolvenzverfahren
Auch im eröffneten Insolvenzverfahren unterstütze ich Sie umfassend bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Gerne übernehme ich für Sie die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle oder unterstütze Sie dabei. Wichtig ist, neben der formell korrekten Darlegung Ihrer Forderungen an sich, die wirksame Geltendmachung und der Nachweis bestehender Sicherungsrechte, wie Eigentumsvorbehaltsrechte, Kontopfändungen oder Grundpfandrechte.
Ihre Sicherheiten begründen im Insolvenzverfahren sogenannte Aussonderungsrechte oder Absonderungsrechte, die es gegenüber dem Insolvenzverwalter oder dem Schuldner in Eigenverwaltung durchzusetzen gilt. Wird das Sicherungsgut, etwa gelieferte Waren oder Rohstoffe, zur Betriebsfortführung beim Schuldner benötigt, ist mit dem Verwalter gegebenenfalls eine Ablösung der Sicherheit, eine Verwertungsvereinbarung oder ein Sicherheitentausch zu verhandeln. Eine besondere Herausforderung besteht dabei oft in der Feststellung der Werthaltigkeit der Sicherheiten, da sich die Sicherungsgegenstände regelmäßig im Besitz des Schuldners befinden. Hier ist eine konstruktive und insolvenzrechtlich versierte Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter erforderlich, damit Ihre Rechte angemessen berücksichtigt und gewahrt werden.
Neben der Sorge um die Realisierung der offenen Forderungen und die Durchsetzung bestehender Sicherungsrechte sehen sich Insolvenzgläubiger oftmals einer Inanspruchnahme durch die Insolvenzverwaltung aus Insolvenzanfechtung ausgesetzt. Hierbei werden Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zur Rückerstattung von Leistungen in die Insolvenzmasse aufgefordert, die sie vor der Insolvenzeröffnung aus dem Vermögen des schuldnerischen Unternehmens in Erfüllung eines entsprechenden Anspruchs erhalten haben. Dadurch soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine bessere Verteilungsgerechtigkeit unter der Gläubigergesamtheit hergestellt werden. Die Regelungen über die Insolvenzanfechtung sind in ihrer Ausgestaltung und ihrer Auslegung im Einzelnen immer wieder stark umstritten. Es ergehen daher zum Insolvenzanfechtungsrecht regelmäßig wegweisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. In den letzten Jahren haben sich dabei teilweise grundlegende Richtungsänderungen und weitreichende Anpassungen in der Gesetzgebung ergeben. Es bedarf deshalb in jedem konkreten Einzelfall einer gründlichen Analyse des jeweiligen Sachverhalts und einer Bewertung der Argumentation der Insolvenzverwaltung unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Rechtsprechung und Gesetzeslage. Nach dieser Vorgehensweise entwickle ich mit Ihnen die für Sie individuell richtige Strategie, um der Inanspruchnahme zu begegnen.
Als Geschäftspartner des schuldnerischen Unternehmens haben Sie gegebenenfalls auch ungeachtet Ihrer offenen Ansprüche ein Interesse an dem weiteren Schicksal des Geschäftsbetriebes. Handelt es sich um einen wichtigen Auftraggeber, haben die Entwicklungen im Insolvenzverfahren unter Umständen sogar Einfluss auf das Schicksal Ihres Unternehmens. In der Gläubigerversammlung haben die Gläubiger die Möglichkeit, Einfluss auf wesentliche Verwertungsmaßnahmen, wie einen geplanten Unternehmensverkauf oder die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens, zu nehmen. Um diese Möglichkeiten optimal auszuschöpfen, brauchen Sie eine fachkundige Begleitung. Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit zur der Mitwirkung in einem Gläubigerausschuss, bei der ich Sie begleiten oder vertreten kann.
Bei den von mir angebotenen Leistungen kann ich auf meine langjährige Erfahrung in der Begleitung von Unternehmensinsolvenzen verschiedenster Branchen und Größenordnungen von der kleinen Modeboutique bis zum internationalen Großkonzern aus unterschiedlichen Perspektiven zurückgreifen.