Meine Leistungen für Insolvenzverwalter
Vor einem Insolvenzverfahren:
Das Insolvenzeröffnungsverfahren läuft. Im schuldnerischen Unternehmen müssen gerade viele Bälle gleichzeitig in der Luft gehalten werden? Da bleibt oft keine Zeit, sich parallel auch noch mit komplexen Sachverhalten und Rechtsfragen auseinanderzusetzen, deren Klärung für das Insolvenzeröffnungsgutachten und den weiteren Fahrplan jedoch entscheidend sein kann. Mögliche Sonderaktiva und ihre Realisierbarkeit müssen ermittelt, Aus- und Absonderungsrechte geprüft werden. Oft sind neben der Fortführung und Stabilisierung des Geschäftsbetriebes im vorläufigen Verfahren unter hohem Zeitdruck bereits Verwertungsvereinbarungen mit Banken oder Lieferanten , Übernahmeverträge und/oder ein Insolvenzplan zu verhandeln und auszuarbeiten.
Ich unterstütze Sie und Ihr Team gerne projektbezogen als freie Mitarbeiterin, damit Sie auch bei starker interner Auslastung im Rahmen der GOI-Belastungsprüfung die erforderlichen Kapazitäten für die Annahme weiterer arbeitsintensiver Verfahren darstellen können.
In einem Insolvenzverfahren:
Auch im eröffneten Verfahren unterstütze ich Sie und Ihr Team gerne bei der Prüfung, Verhandlung und Ausarbeitung von Asset Deals, Verwertungsvereinbarungen und sonstigen Vertragsgestaltungen. Darüber hinaus übernehme ich mit Ihrem Mandat die anwaltliche Interessenvertretung der jeweiligen Insolvenzmasse zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten.
Ich übernehme nach Ihrer internen Vorprüfung gerne die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Anfechtungs- und Organhaftungsansprüchen. Sowohl zum Organhaftungsrecht als auch zum Insolvenzanfechtungsrecht ergehen regelmäßig wegweisende Entscheidungen des BGH. In den letzten Jahren haben sich in beiden Bereichen dabei teilweise grundlegende Richtungsänderungen und weitreichende Anpassungen in der Gesetzgebung ergeben. Es bedarf daher vor einer gerichtlichen Geltendmachung im konkreten Einzelfall einer Bewertung des Sachverhalts unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Rechtsprechung und Gesetzeslage. Nach einer Auswertung der von Ihnen übermittelten Sachverhaltsangaben und Unterlagen nehme ich deshalb vor einer Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten für Sie gerne zunächst eine Prüfung der rechtlichen Erfolgsaussichten der Inanspruchnahme vor.
Ein weiteres Steckenpferd von mir ist die Erstellung von Insolvenzplänen sowie die Begleitung von Planverfahren. Mit den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, auch für gesellschaftsrechtliche Regelungen, und den starken Entwicklungen des Insolvenzplanrechts in den vergangenen Jahren habe ich mich im Rahmen der diversen von mir begleiteten Planverfahren aber vor allem auch als Co-Autorin des jeweiligen Parts zum Insolvenzplanrecht im "Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht" und dem Handbuch "Praxis des Insolvenzrechts" sehr intensiv auseinandersetzt.
Kommen Sie auch gerne mit weiteren Sonderthemen in Ihren Insolvenzverfahren auf mich zu. Bei mir sind Sie mit rechtlich dicken Brettern besonders gut aufgehoben. Ich verstehe mich auf eine profunde Analyse komplexer Sachverhalte und die Entwicklung kreativer Lösungsansätze für knifflige Rechtsfragen. Dabei kann ich auf meine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung namhafter Insolvenzverwalter im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen verschiedenster Branchen und Größenordnungen von der kleinen Modeboutique bis zum internationalen Großkonzern zurückgreifen.