Meine Leistungen für Unternehmen

Vor einem Insolvenzverfahren

Ihr Unternehmen steckt in der Krise? Als Inhaber oder Geschäftsführer fragen Sie sich, ob bereits Insolvenzreife eingetreten ist? Welche Handlungspflichten und Haftungsrisiken bestehen? Dürfen Sie überhaupt noch Aufträge annehmen oder Zahlungen leisten? Spielt es eine Rolle, ob die Insolvenz auf die Corona-Krise zurückzuführen ist? Müssen Sie umgehend einen Insolvenzantrag stellen oder gibt es noch Möglichkeiten einer außergerichtlichen Sanierung, z.B. im Rahmen eines  Restrukturierungsverfahren nach StaRUG? Wenn die Insolvenz bereits eingetreten ist, kommt eine Eigenverwaltung und/oder ein Insolvenzplan in Betracht? Wie sieht es mit einem Schutzschirmverfahren aus? Was sind die jeweiligen Voraussetzungen? Wer kommt als vorläufiger Insolvenzverwalter/Sachwalter in Frage? Wie läuft das Verfahren ab?

Ich eruiere mit Ihnen die Lage, berate Sie* ausführlich zu Ihren Rechten, Pflichten und Handlungsoptionen und begleite Sie bei der Umsetzung sinnvoller und notwendiger Schritte.
 

In einem Insolvenzverfahren 

Auch im eröffneten Insolvenzverfahren berate und vertrete ich Sie* als Inhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter oder Übernehmer des schuldnerischen Unternehmens im Hinblick auf Ihre Rechte, Pflichten und Handlungsoptionen.

Sofern Sie das Unternehmen in der Insolvenz in Eigenverwaltung fortführen, ist eine kompetente insolvenzrechtliche Begleitung an Ihrer Seite unverzichtbar. Denn neben den üblichen unternehmerischen Sorgfaltspflichten haben Sie diverse insolvenzrechtliche Sonderregeln zu beachten. Aber auch im sogenannten Regelinsolvenzverfahren, bei dem mit der Insolvenzeröffnung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergeht, können und sollten Sie Einfluss auf das weitere Schicksal Ihres Unternehmens nehmen. Hier unterstütze ich Sie bei Verhandlungen und Gesprächen mit der Insolvenzverwaltung, Gläubigern oder potentiellen Investoren.

Möchten Sie als Inhaber oder Gesellschafter das Unternehmen auch über das Insolvenzverfahren hinaus in Ihren Händen behalten und fortführen, sollten wir uns über die Option unterhalten, einen Insolvenzplan einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Art Vergleich mit den Gläubigern zur Überwindung der Insolvenz, in der Regel mit dem Ziel der Sanierung und Fortführung des Unternehmens durch den bisherigen Rechtsträger. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Auch gesellschaftsrechtliche Regelungen sind möglich.

Neben der Sorge um das weitere Schicksal des Unternehmens im Insolvenzverfahren und der Frage nach den eigenen Einflussmöglichkeiten sehen sich Geschäftsführer und Gesellschafter oftmals einer Inanspruchnahme durch die Insolvenzverwaltung aus Organhaftung oder Insolvenzanfechtung ausgesetzt. Sowohl zum Organhaftungsrecht als auch zum Insolvenzanfechtungsrecht ergehen regelmäßig wegweisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. In den letzten Jahren haben sich in beiden Bereichen dabei teilweise  grundlegende Richtungsänderungen und weitreichende Anpassungen in der Gesetzgebung ergeben. Es bedarf daher in jedem konkreten Einzelfall einer gründlichen Analyse des jeweiligen Sachverhalts und einer Bewertung der Argumentation der Insolvenzverwaltung unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Rechtsprechung und Gesetzeslage. Nach dieser Vorgehensweise entwickle ich mit Ihnen die für Sie individuell richtige Strategie, um der Inanspruchnahme zu begegnen.*

Wenn Sie überlegen, ein Unternehmen aus einer Insolvenz zu erwerben bzw. als Investor einzusteigen, gibt es verschiedene Wege, dieses Vorhaben umzusetzen. Neben einem klassischen Asset Deal, bei dem Sie - gegebenenfalls nach einem Bieterverfahren - das gesamte Betriebsvermögen kaufen, kann eine Übertragung des Geschäftsbetriebes oder einzelner Betriebsteile auch in einem Insolvenzplan geregelt werden. Dieses Instrument bietet zudem die Möglichkeit, als Neugesellschafter in das Unternehmen einzusteigen. Welcher Weg am sinnvollsten ist, muss im konkreten Einzelfall anhand Ihrer Ziele und der Gesamtsituation des schuldnerischen Unternehmens ermittelt werden. Sowohl bei der Verhandlung eines Kauf- und Übernahmevertrages als auch bei der Ausgestaltung von Insolvenzplanregelungen sind verschiedene Fallstricke zu beachten, die ohne Erfahrung und insolvenzrechtliche Expertise leicht zu übersehen sind.   

Bei den von mir angebotenen Leistungen kann ich auf meine langjährige Erfahrung in der Begleitung von Unternehmensinsolvenzen verschiedenster Branchen und Größenordnungen von der kleinen Modeboutique bis zum internationalen Großkonzern aus unterschiedlichen Perspektiven zurückgreifen. Zudem verfüge ich über ein großes Netzwerk an Sanierungsexperten, Steuerberatern und Kollegen weiterer Fachrichtungen (u.a. Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht), so dass bei Bedarf verschiedene Möglichkeiten einer Kooperation bestehen. 

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* Handelt es sich bei dem Krisen-Unternehmen um eine juristische Person, ist wegen möglicher Interessenkollisionen im Vorfeld klar abzugrenzen, wer mich mandatiert (Gesellschaft, Geschäftsführer oder Gesellschafter).